Ablauf des Rekrutierungsverfahrens
Durch unsere Stellenanzeige sind Sie als Bewerber auf uns aufmerksam geworden und haben sich auf unserer Homepage sicherlich detaillierter über unser Unternehmen informiert. Ihr Interesse konnten wir soweit steigern, dass Sie uns Ihre interessante Bewerbung übersendet haben. Hierüber freuen wir uns sehr.
Jetzt sind wir am Zug und gefordert, das anstehende Rekrutierungsverfahren zeitnah, ehrlich, transparent und auf Augenhöhe mit Ihnen durchzuführen. Sie haben den Anspruch, jederzeit zu wissen, welchen Status Ihre Bewerbung hat. Im folgenden Rekrutierungsverfahren können wir Ihnen beweisen, wie gut unsere Kommunikation und unsere internen Abläufe sind, ob wir Ihnen auf Augenhöhe begegnen und wie ernst wir Ihre Bewerbung nehmen.
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Der Ablauf des Rekrutierungsverfahrens im Detail
Spätestens 24 Stunden nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns einen Eingangsbescheid, in dem wir Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen und unsere Kontaktdaten übermitteln. Bei zwischenzeitlich auftretende Fragen zur Position und zum Unternehmen oder zum Stand Ihrer Bewerbung können Sie uns telefonisch oder per E-Mail jederzeit kontaktieren.
Innerhalb der nächsten fünf Tage führen wir eine erste Sichtung der eingegangenen Bewerbungen durch. Bewerbungen, die wir nicht für geeignet halten (aufgrund der Bewertung der fachlichen Qualifikation und des ersten Eindrucks) erhalten umgehend eine Absage.
Mit für uns interessanten Bewerbern wollen wir schnellstmöglich einen persönlichen Kontakt aufbauen und fassen nach, wenn wir im Vorgriff auf ein persönliches Gespräch noch weitere Detail oder Unterlagen von Ihnen erhalten wollen. Vielleicht erfolgt ja auch direkt die Einlandung zum Vorstellungsgespräch?
Innerhalb der nächsten 10 Tage werden wir die Vorstellungsgespräche führen. Hier wollen wir Ihnen das Unternehmen, unsere Philosophie und die ausgeschriebene Position in allen Details vorstellen. Auch wir wollen natürlich weitere Infos zum Ihrem bisherigen beruflichen Lebensweg sowie Ihrer Zielsetzung kennen lernen. Auch Ihre Persönlichkeit interessiert uns sehr. Für Ihre weiteren Fragen bleibt genügend Raum und wir stehen „Rede und Antwort“. Schließlich wollen wir von Ihnen ein „Ja“. Wenn es auch von unserer Seite ein „Ja“ gibt, wollen wir schnellstmöglich in die zweite Gesprächsrunde einsteigen.
Am Ende dieser zweiten Gesprächsrunde wollen wir Ihnen ein konkretes Vertragsangebot machen. Vorher sprechen wir alle für Sie wichtigen Details des Arbeitsvertrages, der Einarbeitungs- und Probezeit durch. Wenn Ihr Vertrag dann unterschrieben ist, planen wir für Sie den Onbordingprozess und die Einarbeitungsphase. Schließlich sollen Sie sich bereits ab dem ersten Arbeitstag bei uns aufgehoben und willkommen fühlen.
Für dieses Rekrutierungsverfahren dauert zwischen einer und vier Wochen. Zwischenzeitlich werden Bewerber mit Zwischenbescheiden über den aktuellen Stand der Bewerber informiert. Auch erstellen wir zeitnah die erforderlichen Absagen.
Wir wollen mit diesem transparenten und ehrlichen Auswahlprozess erreichen, dass sich Bewerber erneut auf Positionen bei uns bewerben, obwohl sie eine Absage bekommen haben. Möglicherweise passt ja die Persönlichkeit und die fachliche Qualifikation zu einer anderen Position besser.
Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten
Da wir das Rekrutierungsverfahren für unsere Mandanten durchführen, die eine ausgeschriebene Position zu besetzen haben, ist es nötig, die von Ihnen übersenden Bewerbungsunterlagen und die darin enthaltenen Daten – komplett oder in Auszügen – auch unserem Mandanten zur Verfügung zu stellen. Hierüber werden Sie im Eingangsbescheid erstmalig und umfassend informiert.
So benötigen wir beispielsweise Name und Anschrift zur eindeutigen Identifizierung, Telefonnummer und E-Mail zur Kontaktaufnahme und die Angaben zur Schulbildung, Studium, Ausbildung, beruflicher Erfahrung, Software- und Sprachkenntnisse etc. zur Beurteilung Ihrer fachlichen Kompetenz.
Bei Abschluss des Rekrutierungsverfahrens werden wir alle Dokumente und Informationen, die wir künftig nicht mehr benötigen, entsprechend vernichten bzw. löschen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass wir Bewerbungsunterlagen für maximal 6 Monate im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufbewahren dürfen. Spätestens nach diesen 6 Monaten sind alle Bewerbungsunterlagen zu vernichten bzw. zu löschen. Diese Vernichtung/Löschung wird für spätere Kontrollen entsprechend dokumentiert.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Rekrutierungsverfahren haben, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.